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Dreipunktgurt hinten

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In Deutschland (BRD) gilt Gurtpflicht für die Ausstattung vorne ab Erstzulassung 1.4.1970 (auch rückwirkend nachzurüsten).
Für hinten ab 1.5.1979 - aber kein Nachrüstpflicht!
Kindersicherungspflicht - auch in Oldtimern - erst ab April 1993 - daher braucht man für Kinder oft dann doch nachgerüstet Gurte hinten.

Für unser Enkelkind musste also aufgerüstet werden. Statische Zweipunktkurte hatte ich zwar und auch der ursprüngliche Neunsitzer war mit Gurten ausgerüstet gewesen, aber für Kindersitz ist ein Dreipunktgurt die richtige Wahl.

Auch VW kannte bereits eine Dreipunktgurt-Lösung für hinten - siehe Bildtafel 082-20. Unser 1979er T2b hatte schon hinten Gurte und Anschraubmöglichkeiten auch hinten für alle Plätze - auch schon für Dreipunktgurte (erst ab 1988 bei uns Pflicht) mit Schraubmöglichkeiten über dem Motorraum und nicht nur für Beckengurte unten und auf den Radkästen.

Leider gibt es diese nicht mehr so einfach nachzubestellen. Meine Nachfertigung stammt von Bus-Hoehle aus dem forum.bulli.org, vielen Dank dafür.

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Letzte Änderung: 29.06.2020 23:32
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